Vorwort
Der gemeinsamen Gestaltung des schulischen Alltags liegen am Hebel-Gymnasium Leitlinien zu Grunde. Diese sind geprägt von gegenseitigem Respekt und Toleranz. Sie dienen der verantwortungsvollen Wahrnehmung des Bildungs- und Erziehungsauftrags an dieser Schule.
Allgemeine Regelungen
Am Hebel-Gymnasium werden die Persönlichkeitsrechte eines jeden Einzelnen geachtet und geschützt. Daher finden unter anderem keine Bild- und Tonaufnahmen von am Schulleben Beteiligten ohne deren ausdrückliche Genehmigung statt.
Die körperliche und seelische Unversehrtheit eines jeden Einzelnen wird von allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft geachtet und geschützt.
Dazu gehört auch, dass das Hebel-Gymnasium eine rauchfreie Schule ist und bei reinen Schülerinnen- und Schülerveranstaltungen kein Alkohol ausgeschenkt oder konsumiert wird.
Das Privateigentum eines jeden Einzelnen wird respektiert.
Das Mitbringen von Gegenständen der Schülerinnen und Schüler zum Schulbesuch erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für abhanden gekommene oder zerstörte Wertsachen und Gegenstände, die nicht unmittelbar dem Schulbesuch dienen oder für den Unterricht benötigt werden (z. B. Schmuck, private elektronische Medien usw.), wird von der Schule i. d. R. kein Ersatz geleistet.
Der Umgang mit dem Gemeinschaftseigentum der Schule erfolgt sorgsam und pfleglich. Daher achten alle auf Sauberkeit auf dem gesamten Schulgelände und gehen mit Ressourcen wie z. B. Wasser und Energie verantwortungsbewusst um.
Gebäude und Außenanlagen
Der Geltungsbereich dieser Hausordnung umfasst alle zum Hebel-Gymnasium gehörenden Grundstücke, alle darauf errichteten Gebäude sowie den öffentlichen Fußweg zwischen Goethestraße und Bruchhäuser Straße (siehe Plan).
Die Schülerinnen und Schüler halten sich an Anweisungen der Lehrkräfte und der Bediensteten am Hebel-Gymnasium.
Das Aufhängen von Plakaten, das Verteilen von Flugblättern, der Verkauf von Waren und die Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Schulleitung.
In den Fachräumen und in den Räumen des Mensagebäudes gelten zusätzliche Regelungen. Diese sind Bestandteil der Hausordnung.
Fahrräder werden in den ausgewiesenen Stellplätzen abgestellt.
Die beiden Pkw-Parkplätze vor dem Hauptgebäude stehen ausschließlich den Lehrkräften zur Verfügung.
Zufahrten und Rettungswege werden immer freigehalten.
Unterricht
Vor dem jeweiligen Unterrichtsbeginn halten sich die Schülerinnen und Schüler im Vorraum zur Aula, im Mensagebäude oder im Foyer auf. Fünf Minuten vor ihrer ersten Stunde begeben sie sich zu ihren Unterrichtsräumen. Spätestens beim zweiten Läuten sind alle Schülerinnen und Schüler im Klassenzimmer, so dass mit dem Eintreffen der Lehrkraft der Unterricht pünktlich beginnen kann.
Am Ende des Schultages hinterlassen die Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsräume in ordentlichem Zustand. Das heißt, sie schließen die Fenster und Schranktüren, fahren die Jalousien hoch, stellen die Stühle hoch, reinigen den Boden sowie die Tafel und schalten das Licht aus. Danach werden die Räume von den Fachlehrkräften abgeschlossen.
Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher melden spätestens zehn Minuten nach Stundenbeginn das Fehlen der Lehrkraft im Sekretariat.
Jedes Unterrichtsversäumnis wird der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung der Teilnahme am Unterricht unverzüglich, spätestens am zweiten Tag der Verhinderung, mitgeteilt. Sofern die Mitteilung zunächst telefonisch oder per E-Mail bzw. Fax erfolgte, ist die schriftliche Entschuldigung binnen drei Tagen nachzureichen.
Für die Jahrgangsstufen 1 und 2 gelten besondere Regelungen.
Selbstverständlich wird der versäumte Unterrichtsstoff von den Schülerinnen und Schülern nachgearbeitet.
Das Trinken während des Unterrichts ist je nach Ermessen der Lehrkraft gestattet; das Essen bleibt auf die Pausen beschränkt.
Private elektronische Medien wie z. B. Handys, Smartphones, Tablets und MP3-Player sind während des Unterrichts ausgeschaltet und weggeräumt. Ausnahmen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch die Fachlehrkraft der jeweiligen Unterrichtsstunde.
Verstößt eine Schülerin bzw. ein Schüler während einer Klassenarbeit / Klausur gegen obige Regelung, wird dies als Täuschungsversuch angesehen. Über Konsequenzen entscheidet in jedem Einzelfall die Lehrkraft.
Pausen
In allen Pausen werden die Unterrichtsräume gelüftet und die Tafeln gereinigt.
In den großen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude einschließlich des Vorraums der Aula und halten sich auf dem Pausengelände oder im Mensagebäude auf. Bei schlechter Witterung kann die Schulleitung den Aufenthalt in der Aula genehmigen.
Die erste große Pause soll für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte eine echte Pause sein. Die Schülerinnen und Schüler können die zweite große Pause zu dringenden Gesprächen mit Lehrkräften nutzen.
Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 bis 10 dürfen in den kleinen und großen Pausen das Schulgelände nicht verlassen.
Aufenthaltsräume in der Mittagspause (6. / 7. Stunde) sind das Mensagebäude, das Foyer sowie der Pausenhof und die Hebelwiese. Wenn sich Schülerinnen und Schüler, die nachmittags Unterricht haben oder an einer anderen schulischen Veranstaltung teilnehmen, während der Mittagspause eigenverantwortlich vom Schulgelände entfernen, wird vorausgesetzt, dass dies einvernehmlich mit dem Elternhaus geschieht. Versicherungsschutz besteht nur auf dem direkten Weg nach Hause.
Die Nutzung privater elektronischer Medien ist den Schülerinnen und Schülern während der Unterrichtszeiten (einschl. der Pausen) auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
Abweichend hiervon ist Schülerinnen und Schülern der Jgst. 1 und 2 in ihren Hohlstunden und Pausen im Oberstufenraum die Nutzung privater elektronischer Medien gestattet.
Schlusswort
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind sich ihrer individuellen Verantwortung bewusst und richten ihr Verhalten - auch über den schulischen Alltag hinaus - an diesen Leitlinien aus.
Stand: September 2022