Wie spannend ist das denn? Es geht um die Entstehung des Grundgesetzes und die Wertschätzung der Demokratie. Diesen Inhalt packend wie ein Krimi zu vermitteln – das schaffte Dr. Alessandro Bellardita bei dem Hebel-Treff unter dem Titel „TRUE CRIME Grundgesetz - wie unsere Verfassung uns vor Folter, Todesstrafe und Diskriminierung schützt". Schulleitung, Elternbeirat und Freundeskreis des Hebel-Gymnasiums hatten zu diesem Vortrag eingeladen.
Alessandro Bellardita wurde in Sizilien geboren. Seine Eltern wanderten Anfang der 80er Jahre nach Deutschland aus. Nach dem Jura-Studium wurde er unter anderem Strafrichter am Landgericht Karlsruhe und Dozent an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen.
Da das Schreiben von Krimis zu seinen Hobbys zählt, weiß er, wie er durch kluge Sätze und Rhetorik die Zuhörer in seinen Bann schlagen kann. Das gelingt ihm gleich zu Beginn: Der Kampf um das Grundgesetz fing mit einem Todesurteil 1947 an. Eine zweifache Mörderin (ihrer eigenen Kinder) wurde zum Tod durch die Guillotine verurteilt – aber es gab weder eine Hinrichtungsstätte noch einen Schmied, der das Beil herstellen wollte.
Deshalb konnte das Urteil zunächst nicht vollstreckt werden – und in der Politik rangen in der Zwischenzeit die Alliierten um eine Nachkriegslösung für Westdeutschland. 1948 erarbeiteten 22 Delegierte einen Vorentwurf für ein Grundgesetz mit 149 Artikeln – „ein Meisterstück, dass sie das in 13 Tagen schafften“, bewundert noch heute Bellardita diesen Arbeitseifer.
75 Minuten lang trauten sich die Gäste kaum zu atmen, weil gleich mehrere Spannungsbögen die Aufmerksamkeit fesselten. Es ging damals um grundsätzliche Entscheidungen, wie eine Demokratie in Deutschland aussehen soll. „Er war die innere Seele des Grundgesetzes: Carlo Schmid“, erklärt der Jurist, „denn ihm waren das konstruktive Misstrauensvotum sowie das Recht auf Kriegsdienstverweigerung und auf politisches Asyl wichtig“. „Die Würde des Menschen an erste Stelle zu setzen, war ein radikaler Gedanke“, der uns aber heute beispielsweise vor – auch nur angedrohter – Folter schützt.
Ergreifend war auch der Kampf um die Formulierung der Gleichberechtigung. Familien-Anwältin Elisabeth Selbert brauchte einige aufwändige Anläufe und Tricks, um den heutige Artikel durchzusetzen. Um die Todesstrafe wurde ebenfalls heftig gerungen. Am Ende wurde das Grundgesetz 1949 formuliert – und darin die Todesstrafe abgeschafft. „Ich bin gegen endgültige Strafen, jeder hat das Recht auf eine zweite Chance, denn wir Menschen sind fehlerbehaftet“, formulierte Bellardita, „und deshalb passt die Demokratie am besten zu uns Menschen.“
Birgit Schillinger